Einstellung der öffentlichen Telefonie

Paragraph gesetze rechtsprechung

Wir hatten mit einem vorherigen Beitrag darüber berichtet, dass mit Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes die flächendeckende Bereitstellung von öffentlicher Münz- und Kartentelefonie nicht länger zu den Telekommunikations-Universaldienstleistungen gehört.

Wir hatten ebenso darauf hingewiesen, dass davon auszugehen ist, dass die Telekom in den nächsten Jahren den Abbau der öffentlichen Münz- und Kartentelefone forcieren wird. Aktuell verbreitet die Telekom an betroffene Städte und Gemeinden folgende Information:

„Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Städte, Gemeinden und Kommunen,

wir möchten Sie heute über die Planungen der Deutschen Telekom zur schrittweisen Abschaltung der öffentlichen Telefonie informieren. Eine gleichlautende Erstinformation ist bereits an die kommunalen Spitzenverbände gegangen.

Wie Sie wissen, wird die öffentliche Telefonie bereits seit Jahren zurückgebaut. Mehr als 90 Prozent der ehemals vorhandenen öffentlichen Telefone sind bereits abgebaut, weil sie niemand mehr genutzt hat. Es gibt lediglich noch rund 12.000 öffentliche Telefone, die nun schrittweise abgeschaltet werden. Dazu wird zunächst die Münzzahlung ab 21. November bundesweit deaktiviert. Ab der Kalenderwoche 5/2023 erfolgt dann auch die Abschaltung der Zahlungsfunktion mittels Telefonkarte, verbunden mit der Deaktivierung sämtlicher Telekommunikationsdienste an den Telefonsäulen bzw. -häuschen. Der Rückbau der letzten Telefone erfolgt sukzessiv bis Anfang 2025. Wann welcher Standort abgebaut wird, werden wir den betroffenen Kommunen rechtzeitig vorab mitteilen. Etwa ein Viertel der Standorte werden als so genannte „Small Cells“, also kleine Antennen für die Verbesserung des örtlichen Mobilfunks, ohne öffentliche Telefoniefunktion weiter genutzt.

Zur Wahrung hinreichender Transparenz und anknüpfend an die gute Zusammenarbeit im Rahmen des zurückliegenden einvernehmlichen Abbaus informieren wir Sie hiermit vorab pauschal und werden uns zeitnah zum jeweiligen physischen Rückbau der öffentlichen Telefone mit den uns benannten Ansprechpartnern Ihrer Kommune in Verbindung setzen. Der Rückbau wird wie bisher nach den vereinbarten Verfahren ablaufen. Für Rückfragen stehen den Kommunen die bekannten Ansprechpartner zur Verfügung.

Hauptgrund für die Einstellung des Services ist die Unwirtschaftlichkeit. Mit dem Mobilfunk hat jeder seine „persönliche Telefonzelle“ dabei. Die Nutzung der öffentlichen Telefonie geht gegen Null. Wir haben rund 3800 Standorte, an denen im letzten Jahr kein einziges Gespräch geführt wurde. Im Schnitt macht ein öffentliches Telefon wenige Euro Umsatz pro Monat. Das steht in keinem Verhältnis zu den Unterhaltskosten, die den Umsatz um ein Vielfaches übersteigen (Betriebskosten, Standmiete und Reinigung sowie auch immer wieder die Kosten für die Beseitigung von Schäden, z.B. durch Vandalismus und Diebstahl).

Darüber hinaus gestaltet sich die Beschaffung von Ersatzteilen immer schwieriger. Neuere Entwicklung bei externen Zulieferern erschweren zunehmend die Instandhaltung. Ersatzteile für öffentliche Telefone werden kaum noch produziert bzw. sind teilweise gar nicht mehr erhältlich.

Zudem können wir mit den geplanten Rückbaumaßnahmen erheblich Energie einsparen. Im Schnitt braucht eine Telefonzelle zwischen 500 und 1.250 Kilowattstunden im Jahr – je nach Ausstattung. Mit der Abschaltung der ungenutzten Technik lassen sich so zwischen sechs und 15 Millionen Kilowattstunden jährlich einsparen. Das entspricht dem Stromverbrauch von mehreren Tausend Wohnungen.

Eine Verpflichtung zum Betrieb öffentlicher Telefone besteht seit Ende 2021 (TKG Änderung) nicht mehr. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass aufgrund der geringen Nutzung die öffentlichen Telefone nicht mehr zu einer Grundversorgung der Bevölkerung beitragen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung…“

Anmerkung:

Nach den Planungen der Telekom wird zunächst die Münzbezahlung ab Mitte November bundesweit deaktiviert und im ersten Quartal 2023 dann auch die Zahlungsfunktion mittels Telefonkarten und somit der gesamte Service eingestellt werden. Der Rückbau des Restbestandes von derzeit noch ca. 12.000 öffentlichen Telefonen erfolgt bis Anfang 2025. Rund 3000 Standorte werden als so genannte „Small Cells“, also kleine Antennen für die Verbesserung des örtlichen Mobilfunks, ohne öffentliche Telefoniefunktion weiter genutzt.

Zu einer Aussage, wann welcher Standort abgebaut wird, sieht sich die Telekom nicht in der Lage. Die betroffenen Kommunen sollen ca. vier Wochen vor dem physischen Rückbau der öffentlichen Telefone informiert werden.

25.11.2022